Geschäftsbericht für das Jahr 2009

Landesstiftung Opferschutz
Der Vorstand

 

 

1. Tätigkeit der Stiftungsorgane

2. Individuelle Opferunterstützungen

3. Opferzeugen-Betreuungsprogramme

4. Öffentlichkeitsarbeit

5. Finanzierung

6. Haushaltsabrechnung 2009



1.

Tätigkeit der Stiftungsorgane

  Das Kuratorium hat wegen der bis zum Jahresende 2009 ungeklärten weiteren Finanzierung der Landesstiftung Opferschutz im Jahre 2009 nicht getagt. Die Sitzung des Kuratoriums wurde nach schriftlicher Befragung aller Kuratoriumsmitglieder auf den 11.02.2010 gelegt in der Hoffnung, bis dahin über die weitere Finanzierung Bescheid zu wissen.

Der Vorstand und der Zuwendungsausschuss haben im Jahre 2009 7-mal getagt.

Zur Durchsetzung von Regressforderungen wurden weiterhin viele bereits titulierte Ansprüche im Wege der Titelumschreibung nach § 727 ZPO  auf die Landesstiftung Opferschutz im Umfang der gewährten Unterstützung umgeschrieben. Da nur in wenigen Fällen der titulierte Anspruch des Opfers in vollem Umfang von der Landesstiftung Opferschutz erfüllt wird, blieben in aller Regel nicht unerhebliche Ansprüche der Opfer gegen die Täter übrig. Deren Zwangsvollstreckung hat gegenüber der Zwangsvollstreckung durch die Landesstiftung Opferschutz Vorrang. Inzwischen wurde aber auch aus einigen Titeln der Landesstiftung Opferschutz vollstreckt. Außer einigen wenigen Ratenzahlungen waren die Erfolge bescheiden. Dies beweist, dass der Zuwendungsausschuss die Bestimmung in den Zuwendungsrichtlinien, wonach Unterstützungszahlungen nur gewährt werden dürfen, sofern das Opfer seine Ansprüche nicht selbst in angemessener Zeit durchsetzen kann, ernst nimmt.

Es wurden auch wieder einige Prozesse aus abgetretenem Recht der Tatopfer gegen die Täter geführt. Sie wurden alle gewonnen.
Um die Kosten gering zu halten, hat der Vorstand alle Prozesse selbst geführt und auch alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen selbst beantragt.
Der 2008 diskutierte Plan, einen Rechtspfleger für die Zwangsvollstreckung stundenweise zu beschäftigen, wurde wegen der ungeklärten Finanzlage bislang nicht verwirklicht.

Wegen der sich bereits im vergangenen Jahr abzeichnenden ungesicherten Finanzierung der Landesstiftung Opferschutz für das Folgejahr wurden bei den Opferzeugenbetreuungsprogrammen schon im Jahre 2009 nur noch geringe Mittel für maximal ein Jahr zugesagt. Dass die Ausgaben für die Opferzeugenbetreuungsprogramme trotzdem relativ hoch waren, lag an den in früheren Jahren bewilligten Anträgen, deren zweite oder dritte Auszahlungsrate 2009 fällig wurde.

Die Ausgaben für die individuelle Opferunterstützung lagen mit 442.698,11 € um 57.301,89 € unter dem Haushaltsansatz (500.000 €).
Die Ausgaben für die Opferzeugenbetreuungsprogramme lagen dagegen mit 104.302,50 € um 4.302,50 € über dem Haushaltsansatz (100.000 €).
Wenn man auch alle sonstigen Ein- und Ausgaben berücksichtigt, konnten die Haushaltsansätze für 2009 insgesamt um 70.791,35 € unterschritten werden.
 

2.

Individuelle Opferunterstützungen

  Im Jahre 2009 gingen 175 neue Anträge ein; von den noch aus dem Vorjahr anhängigen und den neu eingegangenen Anträgen wurden 177 Anträge erledigt. Am Ende des Jahres waren noch 32 Anträge nicht entschieden.

Von den in 2009 erledigten 177 Anträgen wurden 57 abgelehnt, 120 Anträge waren erfolgreich. Insgesamt wurden Zahlungen von 444.223,95 € bewilligt (im Durchschnitt pro erfolgreichem Antrag 3.701,87 €). Von den bewilligten Beträgen ausbezahlt wurden 442.698,11 €, im Übrigen lagen die Auszahlungsvoraussetzungen (Vorlage einer Abtretungserklärung und Mitteilung eines Bankkontos) noch nicht vor.

Der ganz überwiegende Anteil der bewilligten Zahlungen betraf Schmerzensgeldersatz, materielle Schäden wurden nur in Ausnahmefällen erstattet.

Die Ablehnung von Anträgen beruhte z. B. darauf, dass
  • keine Gewalttat vorlag, sondern eine reine Straftat gegen das Vermögen,
  • nur geringfügige Tatfolgen bestanden haben,
  • eine Entschädigung wegen erheblicher eigener Beiträge zur späteren Tat unbillig erscheinen würde,
  • die Antragsteller auf Nachfragen nicht reagiert haben, oder, was relativ häufig vorkam,
  • die Anträge keinen Bezug zu Baden-Württemberg hatten.
 

3.

Opferzeugen-Betreuungsprogramme

  Im Jahre 2009 gingen 14 neue Anträge von Organisationen ein. Aus dem Vorjahr waren noch 2 Anträge nicht entschieden. Von den insgesamt 16 Anträgen wurden 9 bewilligt (30.500,00 Euro), 2 abgelehnt, über 5 Anträge war am Jahresende noch nicht entschieden. Auszahlungen an Opferzeugenbetreuungsprogramme erfolgten in Höhe von zusammen 104.302,50 €.

Seit Bestehen der Landesstiftung Opferschutz wurden 54 Organisationen gefördert, einige mehrfach.
 

4.

Öffentlichkeitsarbeit

  2009 wurden auf einer Fortbildungsveranstaltung der Polizei die  Voraussetzungen für eine Unterstützung von Opfern durch die Landesstiftung Opferschutz vorgestellt.

Sonst wurde die Öffentlichkeitsarbeit im Hinblick auf die unklare Finanzierung eingestellt.

Gleichwohl gab es eine größere Anzahl von Anfragen von Fernsehanstalten, insbesondere im Zusammenhang mit dem Amoklauf in Winnenden und wegen anderer spektakulärer Fälle von Gewaltanwendung im öffentlichen Bereich. Die Anfragen wurden alle ausführlich beantwortet. Der Wunsch auf Bilder von Opfern, die bereit sind, vor der Kamera über ihr Schicksal zu berichten, konnte aber nicht erfüllt werden, weil die Landesstiftung Opferschutz keinen persönlichen Kontakt zu Opfern hat. Die Fernsehanstalten wurden insoweit an die Opferhilfevereinigungen verwiesen, die den persönlichen Kontakt zu den Opfern haben.
 

5.

Finanzierung

  Die Landesstiftung Baden-Württemberg hatte im Jahre 2001 der Landesstiftung Opferschutz insgesamt 12.500.000 DM = 6.391.148,50 €, zahlbar in fünf Raten zu je 1.278.229,70 €, die nach Bedarf ausbezahlt werden, zugesagt. Bis zum 31.12.2009 sind alle zugesagten Mittel ausbezahlt worden. Davon sind am 31.12.2009 noch 391.319,32 € unverbraucht. Diese Mittel reichen noch für die ersten Monate des Jahres 2010.

Ein schriftlicher Bescheid über eine Folgefinanzierung lag bis zum Jahresende 2009 nicht vor.
 

6.

Haushaltsabrechnung 2009

 

Stiftungskapital am 01.01.2009 (100.000,00 DM) 51.129,19
Von der Landesstiftung Baden-Württemberg zugesagte, aber am 01.01.2009 noch nicht ausbezahlte Fördermittel 639.229,41
Restmittel aus 2008 306.898,57

Stiftungsvermögen (ohne Anlagevermögen) am 01.01.2008 997.257,17
Einnahmen:
Geldbußen und Spenden 5.000,00
Durchgesetzte Regressansprüche 14.570,00
Zinsen aus angelegten Geldern 4.307,82

Gesamteinnahmen 23.877,82
Auszahlung der 5. Rate durch die Landesstiftung 639.229,41

Gesamteinnahmen einschließlich Rate der Landesstiftung 663.107,23
Ausgaben:
Zuwendungen an Opfer 442.698,11
Unterstützungszahlungen an Opferzeugen-Organisationen 104.302,50
Personalkosten Geschäftsstelle 27.487,08
Ausgaben für Vorstand u. Zuwendungsausschuss (Fahrtkosten) 1.131,25
Sonstige Verwaltungsausgaben (Telefon, Porto, Büromaterial usw.) 2.965,59
Sonstige Auslagen 101,95

Gesamtausgaben 578.686,48
Restmittel am 31.12.2009 391.319,32
Stiftungskapital am 31.12.2009 (100.000,00 DM) 51.129,19
Von der Landesstiftung Baden-Württemberg zugesagte, aber am 31.12.2009 noch nicht ausbezahlte Fördermittel 0,00
Restmittel am 31.12.2009 391.319,32

Stiftungsvermögen (ohne Anlagevermögen) am 31.12.2009 442.448,51
Minderung Stiftungsvermögen in 2009
(Gesamtausgaben ./.  Gesamteinnahmen)
554.808,66
Haushaltsplan 2010
Restmittel aus 2009 391.319,32
Einnahmen:
Durchgesetzte Regressansprüche 5.000,00
Geldbußen und Spenden 5.000,00
Zinsen aus angelegten Geldern 2.000,00

Gesamteinnahmen 12.000,00
Unterstützung durch die Landesstiftung ?
Ausgaben:
Zuwendungen an Opfer 400.000,00
Unterstützungszahlungen an Opferzeugen-Organisationen 50.000,00
Personalkosten Geschäftsstelle 30.000,00
Ausgaben für Vorstand und Zuwendungsausschuss 2.500,00
Sonstige Verwaltungsausgaben 3.000,00

Voraussichtlich notwendige Gesamtausgaben 485.500,00
(Die auf Ausgabenseite genannten Zahlen setzen voraus, dass
die einzelnen Zahlungen an Opfer und Vereine deutlich reduziert
werden. Ohne zusätzliche Einnahmen werden aber auch bei zurückhaltendem Ausgabeverhalten die Gelder der Landesstiftung Opferschutz nicht bis zum Jahresende 2010 reichen)
Erwartete Restmittel am 31.12.2010 ?
Stiftungskapital am 31.12.2010 (100.000 DM) 51.129,19
 
gez. Eißer
Vorstandsvorsitzender
der Landesstiftung Opferschutz
gez. Saal-Rannacher
Vorstand der Landesstiftung Opferschutz

Ministerialrätin im Sozialministerium a.D.
gez. Müller
stellvertretender Vorstandsvorsitzender
der Landesstiftung Opferschutz