Geschäftsbericht
für das Jahr 2009
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Landesstiftung Opferschutz
Der Vorstand
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1.
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Tätigkeit
der Stiftungsorgane
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Das Kuratorium hat wegen der bis zum Jahresende 2009 ungeklärten
weiteren Finanzierung der Landesstiftung Opferschutz im Jahre 2009
nicht getagt. Die Sitzung des Kuratoriums wurde nach schriftlicher
Befragung aller Kuratoriumsmitglieder auf den 11.02.2010 gelegt in der
Hoffnung, bis dahin über die weitere Finanzierung Bescheid zu wissen.
Der Vorstand und der Zuwendungsausschuss haben im Jahre 2009 7-mal getagt.
Zur
Durchsetzung von Regressforderungen wurden weiterhin viele bereits
titulierte Ansprüche im Wege der Titelumschreibung nach § 727 ZPO auf
die Landesstiftung Opferschutz im Umfang der gewährten Unterstützung
umgeschrieben. Da nur in wenigen Fällen der titulierte Anspruch des
Opfers in vollem Umfang von der Landesstiftung Opferschutz erfüllt
wird, blieben in aller Regel nicht unerhebliche Ansprüche der Opfer
gegen die Täter übrig. Deren Zwangsvollstreckung hat gegenüber der
Zwangsvollstreckung durch die Landesstiftung Opferschutz Vorrang.
Inzwischen wurde aber auch aus einigen Titeln der Landesstiftung
Opferschutz vollstreckt. Außer einigen wenigen Ratenzahlungen waren die
Erfolge bescheiden. Dies beweist, dass der Zuwendungsausschuss die
Bestimmung in den Zuwendungsrichtlinien, wonach Unterstützungszahlungen
nur gewährt werden dürfen, sofern das Opfer seine Ansprüche nicht
selbst in angemessener Zeit durchsetzen kann, ernst nimmt.
Es wurden auch wieder einige Prozesse aus abgetretenem Recht der
Tatopfer gegen die Täter geführt. Sie wurden alle gewonnen.
Um
die Kosten gering zu halten, hat der Vorstand alle Prozesse selbst
geführt und auch alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen selbst beantragt.
Der
2008 diskutierte Plan, einen Rechtspfleger für die Zwangsvollstreckung
stundenweise zu beschäftigen, wurde wegen der ungeklärten Finanzlage
bislang nicht verwirklicht.
Wegen der sich bereits im
vergangenen Jahr abzeichnenden ungesicherten Finanzierung der
Landesstiftung Opferschutz für das Folgejahr wurden bei den
Opferzeugenbetreuungsprogrammen schon im Jahre 2009 nur noch geringe
Mittel für maximal ein Jahr zugesagt. Dass die Ausgaben für die
Opferzeugenbetreuungsprogramme trotzdem relativ hoch waren, lag an den
in früheren Jahren bewilligten Anträgen, deren zweite oder dritte
Auszahlungsrate 2009 fällig wurde.
Die Ausgaben für die
individuelle Opferunterstützung lagen mit 442.698,11 € um 57.301,89 €
unter dem Haushaltsansatz (500.000 €).
Die Ausgaben für die
Opferzeugenbetreuungsprogramme lagen dagegen mit 104.302,50 € um
4.302,50 € über dem Haushaltsansatz (100.000 €).
Wenn man auch
alle sonstigen Ein- und Ausgaben berücksichtigt, konnten die
Haushaltsansätze für 2009 insgesamt um 70.791,35 € unterschritten
werden. |
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2.
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Individuelle
Opferunterstützungen
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Im Jahre 2009 gingen
175 neue Anträge ein; von den noch aus dem Vorjahr anhängigen
und den neu eingegangenen Anträgen wurden 177 Anträge
erledigt. Am Ende des Jahres waren noch 32 Anträge nicht
entschieden.
Von den in 2009 erledigten 177 Anträgen wurden 57 abgelehnt, 120
Anträge waren erfolgreich. Insgesamt wurden Zahlungen von
444.223,95 € bewilligt (im Durchschnitt pro erfolgreichem Antrag
3.701,87 €). Von den bewilligten Beträgen ausbezahlt wurden
442.698,11 €, im Übrigen lagen die Auszahlungsvoraussetzungen
(Vorlage einer Abtretungserklärung und Mitteilung eines
Bankkontos) noch nicht vor.
Der ganz überwiegende Anteil der bewilligten Zahlungen betraf
Schmerzensgeldersatz, materielle Schäden wurden nur in
Ausnahmefällen erstattet.
Die Ablehnung von Anträgen beruhte z. B. darauf, dass
- keine Gewalttat vorlag, sondern eine reine Straftat gegen das Vermögen,
- nur geringfügige Tatfolgen bestanden haben,
- eine Entschädigung wegen erheblicher eigener Beiträge zur späteren Tat unbillig erscheinen würde,
- die Antragsteller auf Nachfragen nicht reagiert haben, oder, was relativ häufig vorkam,
- die Anträge keinen Bezug zu Baden-Württemberg hatten.
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3.
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Opferzeugen-Betreuungsprogramme
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Im Jahre 2009 gingen 14 neue
Anträge von Organisationen ein. Aus dem Vorjahr waren noch 2
Anträge nicht entschieden. Von den insgesamt 16 Anträgen
wurden 9 bewilligt (30.500,00 Euro), 2 abgelehnt, über 5
Anträge war am Jahresende noch nicht entschieden. Auszahlungen an
Opferzeugenbetreuungsprogramme erfolgten in Höhe von zusammen
104.302,50 €.
Seit Bestehen der Landesstiftung Opferschutz wurden 54 Organisationen gefördert, einige mehrfach. |
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4.
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Öffentlichkeitsarbeit
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2009 wurden auf einer
Fortbildungsveranstaltung der Polizei die Voraussetzungen
für eine Unterstützung von Opfern durch die Landesstiftung
Opferschutz vorgestellt.
Sonst wurde die Öffentlichkeitsarbeit im Hinblick auf die unklare Finanzierung eingestellt.
Gleichwohl gab es eine größere Anzahl von Anfragen von
Fernsehanstalten, insbesondere im Zusammenhang mit dem Amoklauf in
Winnenden und wegen anderer spektakulärer Fälle von
Gewaltanwendung im öffentlichen Bereich. Die Anfragen wurden alle
ausführlich beantwortet. Der Wunsch auf Bilder von Opfern, die
bereit sind, vor der Kamera über ihr Schicksal zu berichten,
konnte aber nicht erfüllt werden, weil die Landesstiftung
Opferschutz keinen persönlichen Kontakt zu Opfern hat. Die
Fernsehanstalten wurden insoweit an die Opferhilfevereinigungen
verwiesen, die den persönlichen Kontakt zu den Opfern haben. |
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5.
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Finanzierung
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Die Landesstiftung
Baden-Württemberg hatte im Jahre 2001 der Landesstiftung
Opferschutz insgesamt 12.500.000 DM = 6.391.148,50 €, zahlbar in
fünf Raten zu je 1.278.229,70 €, die nach Bedarf ausbezahlt
werden, zugesagt. Bis zum 31.12.2009 sind alle zugesagten Mittel
ausbezahlt worden. Davon sind am 31.12.2009 noch 391.319,32 €
unverbraucht. Diese Mittel reichen noch für die ersten Monate des
Jahres 2010.
Ein schriftlicher Bescheid über eine Folgefinanzierung lag bis zum Jahresende 2009 nicht vor.
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6.
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Haushaltsabrechnung
2009
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Stiftungskapital am 01.01.2009 (100.000,00
DM) |
51.129,19 |
€ |
Von der Landesstiftung
Baden-Württemberg zugesagte, aber am 01.01.2009 noch nicht
ausbezahlte Fördermittel |
639.229,41 |
€ |
Restmittel aus 2008 |
306.898,57 |
€ |
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Stiftungsvermögen (ohne
Anlagevermögen) am 01.01.2008 |
997.257,17 |
€ |
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Einnahmen: |
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Geldbußen und Spenden |
5.000,00 |
€ |
Durchgesetzte Regressansprüche |
14.570,00 |
€ |
Zinsen aus angelegten Geldern |
4.307,82 |
€ |
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Gesamteinnahmen |
23.877,82 |
€ |
Auszahlung der 5. Rate
durch die Landesstiftung |
639.229,41 |
€ |
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Gesamteinnahmen einschließlich
Rate der Landesstiftung |
663.107,23 |
€ |
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Ausgaben: |
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Zuwendungen an Opfer |
442.698,11 |
€ |
Unterstützungszahlungen an
Opferzeugen-Organisationen |
104.302,50 |
€ |
Personalkosten Geschäftsstelle |
27.487,08 |
€ |
Ausgaben für Vorstand u.
Zuwendungsausschuss (Fahrtkosten) |
1.131,25 |
€ |
Sonstige Verwaltungsausgaben (Telefon,
Porto, Büromaterial usw.) |
2.965,59 |
€ |
Sonstige Auslagen |
101,95 |
€ |
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Gesamtausgaben |
578.686,48 |
€ |
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Restmittel
am 31.12.2009 |
391.319,32 |
€ |
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Stiftungskapital am 31.12.2009 (100.000,00
DM) |
51.129,19 |
€ |
Von der Landesstiftung
Baden-Württemberg zugesagte, aber am 31.12.2009 noch nicht
ausbezahlte Fördermittel |
0,00 |
€ |
Restmittel am 31.12.2009 |
391.319,32 |
€ |
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Stiftungsvermögen (ohne
Anlagevermögen) am 31.12.2009 |
442.448,51 |
€ |
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Minderung Stiftungsvermögen in 2009
(Gesamtausgaben ./. Gesamteinnahmen) |
554.808,66 |
€ |
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Haushaltsplan
2010 |
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Restmittel aus 2009 |
391.319,32 |
€ |
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Einnahmen: |
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Durchgesetzte Regressansprüche |
5.000,00 |
€ |
Geldbußen und Spenden |
5.000,00 |
€ |
Zinsen aus angelegten Geldern |
2.000,00 |
€ |
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Gesamteinnahmen |
12.000,00 |
€ |
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Unterstützung durch die Landesstiftung |
? |
€ |
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Ausgaben: |
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Zuwendungen an Opfer |
400.000,00 |
€ |
Unterstützungszahlungen an
Opferzeugen-Organisationen |
50.000,00 |
€ |
Personalkosten Geschäftsstelle |
30.000,00 |
€ |
Ausgaben für Vorstand und
Zuwendungsausschuss |
2.500,00 |
€ |
Sonstige Verwaltungsausgaben |
3.000,00 |
€ |
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Voraussichtlich notwendige Gesamtausgaben |
485.500,00 |
€ |
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(Die auf Ausgabenseite genannten Zahlen setzen voraus, dass
die einzelnen Zahlungen an Opfer und Vereine deutlich reduziert
werden. Ohne zusätzliche Einnahmen werden aber auch bei
zurückhaltendem Ausgabeverhalten die Gelder der Landesstiftung
Opferschutz nicht bis zum Jahresende 2010 reichen) |
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Erwartete Restmittel am 31.12.2010 |
? |
€ |
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Stiftungskapital am 31.12.2010 (100.000 DM) |
51.129,19 |
€ |
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gez. Eißer
Vorstandsvorsitzender
der Landesstiftung Opferschutz |
gez. Saal-Rannacher
Vorstand der Landesstiftung Opferschutz
Ministerialrätin im Sozialministerium a.D. |
gez. Müller
stellvertretender Vorstandsvorsitzender
der Landesstiftung Opferschutz |
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