1. Tätigkeit der Stiftungsorgane
Das Kuratorium trat am 15.07.2024 zusammen.
Das Kuratorium hat den Vorstand entlastet und den Haushaltsplan für das Jahr 2024 gebilligt.
Der Vorstand und der Zuwendungsausschuss haben im Jahr 2024 achtmal getagt.
Der Landesstiftung Opferschutz stand im Jahr 2024 ein Betrag von 833.606,77 € zur Verfügung.
800.000 € stammten aus Steuermitteln.
Zinsen aus dem Stiftungskapital sind in Höhe von 204,95 € angefallen.
Im Wege des Regresses wurden 2024 insgesamt 33.401,82 € eingenommen. Davon mussten wegen versehentlicher Überzahlungen 770
€ zurückbezahlt werden, so dass die tatsächlichen Einnahmen aus Regressen insgesamt 32.631,82 € betragen haben.
Beglaubigungskosten für Titelumschreibungen, Gerichts- oder Zwangsvollstreckungskosten sind 2024 nicht angefallen.
Erfreulicherweise konnten auch 2024 zahlreiche Regressansprüche auf einem den finanziellen Verhältnissen der Schuldner
angemessenen Niveau abgeschlossen werden. Ein vollständiger Regress ist wegen der beschränkten finanziellen
Leistungsfähigkeit der Schuldner nur selten möglich. In den nicht seltenen Fällen der Schuld- und Deliktsunfähigkeit
der Täter oder unbekannt gebliebener Täter ist gar kein Regress möglich.
Die Einnahmen aus durchgesetzten Regressansprüchen haben sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:
- 2011 7.665,17 €
- 2012 17.420,27 €
- 2013 23.424,00 €
- 2014 13.831,70 €
- 2015 17.739,91 €
- 2016 18.162,64 €
- 2017 21.986,82 €
- 2018 34.443,88 €
- 2019 30.770,23 €
- 2020 26.023,06 €
- 2021 35.576,92 €
- 2022 33.656,64 €
- 2023 22.126,32 €
- 2024 32.631,82 €
Die Ausgaben für die individuelle Opferunterstützung betrugen 2024 766.844,40 €.
Die Ausgaben für Opferzeugenbetreuungsprogramme betrugen im Jahr 2024 11.500 €.
2. Individuelle Opferunterstützungen
Im Jahr 2024 sind 228 Neuanträge eingegangen. Von den aus dem Vorjahr noch anhängigen 70 Anträgen und den neu eingegangenen Anträgen wurden 217 Anträge erledigt. Am Ende des Jahres war über 81 Anträge noch nicht entschieden worden.
Von den 2024 erledigten 217 Anträgen wurden 48 abgelehnt (22,12 %), 169 Anträge waren erfolgreich (77,88 %). 1 Antrag wurde zurückgenommen. Bei einem Antrag, der 2023 abgelehnt worden war, wurden aufgrund neuer Erkenntnisse 2.000 Euro bewilligt.
Insgesamt wurden in diesen 169 Fällen Zahlungen von 775.353,40 € bewilligt (im Durchschnitt pro erfolgreichem Antrag etwa
4.588 €).
Die Auszahlung erfolgt bei einem sehr geringen Teil der Bewilligungen vom Jahresende erst im Folgejahr, z. B. weil die angegebenen
Kontoverbindungen nicht korrekt waren oder weil die Auszahlungsvoraussetzungen (Vorlage der Abtretungserklärung) noch nicht gegeben
waren.
Die bewilligten Zahlungen betrafen regelmäßig Schmerzensgeldersatz.
Die Ablehnung von Anträgen beruhte z. B. darauf, dass
- die Gewalttaten keinen Bezug zu Baden-Württemberg hatten,
- eine Entschädigung aus im eigenen Verhalten der Anspruchsteller liegenden Gründen unbillig wäre,
- nur geringfügige Tatfolgen bestanden haben,
- keine Gewalttat vorlag, sondern eine reine Straftat gegen das Vermögen oder eine Fahrlässigkeitstat,
- die Antragsteller auf wiederholte Nachfragen nicht reagiert haben,
- die Antragsteller die Möglichkeit hatten, ihre Ansprüche gegen die Täter oder z. B. in den Fällen eines Angriffs mittels eines Kraftfahrzeugs gegen den Verein Verkehrsopferhilfe e.V. mit zumutbarem Aufwand durchzusetzen,
- die Antragsteller nicht bedürftig gewesen sind.
3. Opferzeugenbetreuungsprogramme
Im Jahr 2024 gingen 4 Anträge von Organisation ein. Über alle Anträge wurde entschieden. Es wurden 11.500 € bewilligt. Ein Antrag wurde abgelehnt.
Seit Bestehen der Landesstiftung Opferschutz wurden 71 Organisationen gefördert, davon einige in Übereinstimmung mit den früher geltenden Zuwendungsrichtlinien mehrfach.
4. Finanzierung
Die Landesstiftung Baden-Württemberg (heute: Baden-Württemberg Stiftung) hatte im Jahre 2001 der Landesstiftung Opferschutz insgesamt 12.500.000 DM = 6.391.148,50 € zugesagt, die nach Bedarf ausbezahlt worden sind. Diese Mittel waren im Laufe des Jahres 2010 vollständig aufgebraucht.
Mit Zuwendungsvertrag vom 11.02.2010 stellte die Baden-Württemberg Stiftung der Landesstiftung Opferschutz im Jahre 2010 bis zu 300.000 € und in den Jahren 2011, 2012 und 2013 jeweils weitere 400.000 € zur Verfügung. Etwaige Restmittel aus den einzelnen Jahren konnten seit 2010 nicht mehr auf das Folgejahr übertragen werden.
Die Finanzierung der Stiftungstätigkeit erfolgt seit 2014 aus Haushaltsmitteln. Gemeinnützigkeitsrechtliche und/oder steuerrechtliche Änderungen ergeben sich dadurch nach verbindlicher Auskunft der Finanzverwaltung nicht.
Mit Zuwendungsbescheid des Justizministeriums Baden-Württemberg vom 26.02.2015 wurden der Landesstiftung Opferschutz für die Jahre 2015 bis 2019 jedes Jahr 400.000 €, insgesamt 2.000.000 €, als Festbetragsfinanzierung gewährt. Mit dem Gesetz über den Nachtragshaushalt 2018/2019 vom 12.12.2018 wurde der jährlich zur Verfügung stehende Betrag für das Jahr 2019 auf 800.000 € erhöht. Diese deutliche Erhöhung der zur Verfügung stehenden Mittel hat es möglich gemacht, die Gewaltopfer mit erheblich höheren Beträgen zu unterstützen als davor.
Mit Zuwendungsbescheid des Justizministeriums Baden-Württemberg vom 29.02.2020 wurde der Landesstiftung Opferschutz für die fünf Haushaltsjahre 2020 bis 2024 eine Zuwendung von 4.000.000,00 € bewilligt, welche in den einzelnen Haushaltsjahren jeweils in Höhe von 800.000 € zur Verfügung steht.
5. Haushaltsabrechnung 2024
| Posten / Beschreibung | Betrag in € |
|---|---|
| Stiftungskapital am 01.01.2023 (100.000,00 DM) | 51.129,19 |
| Einnahmen | |
| Haushaltsmittel | 800.000,00 |
| Zinsen aus dem Stiftungskapital betrugen 2024 | 204,95 |
| Durchgesetzte Regressansprüche | 33.401,82 |
| Gesamteinnahmen | 833.606,77 |
| Ausgaben | |
| Zuwendungen an Opfer | 766.844,40 |
| Unterstützungszahlungen an Opferzeugen-Organisationen | 11.500,00 |
| Personalkosten Geschäftsstelle | 37.772,75 |
| Fahrtkosten für Vorstand u. Zuwendungsausschuss | 1.108,92 |
| Kontoführungsgebühren | 326,00 |
| Rückerstattung zu viel bezahlter Regressleistungen | 770,00 |
| Sonstige Verwaltungsausgaben | 2.660,81 |
| Gesamtausgaben | 820.982,88 |
| Restmittel am 31.12.2024 (Die Restmittel sind am Jahresende verfallen und stehen dem Fiskus zu) |
12.623,89 |
| Stiftungskapital am 31.12.2024 (100.000,00 DM) | 51.129,19 |
6. Haushaltsplan 2025
| Posten / Beschreibung | Betrag in € |
|---|---|
| Stiftungskapital am 01.01.2025 | 51.129,19 |
| Einnahmen | |
| Haushaltsmittel | 800.000,00 |
| Durchgesetzte Regressansprüche | 25.000,00 |
| Zinsen aus angelegten Geldern | 100,00 |
| Erwartete Gesamteinnahmen | 825.100,00 |
| Ausgaben | |
| Zuwendungen an Opfer | 770.100,00 |
| Unterstützungszahlungen an Opferzeugen-Organisationen | 10.000,00 |
| Personalkosten Geschäftsstelle | 40.000,00 |
| Ausgaben für Vorstand und Zuwendungsausschuss | 1.100,00 |
| Sonstige Verwaltungsausgaben | 3.000,00 |
| Gerichts-, Vollstreckungs- und Beglaubigungskosten | 1.000,00 |
| Voraussichtlich notwendige Gesamtausgaben | 825.100,00 |
| Erwartete Restmittel am 31.12.2025 | 0,00 |
| Stiftungskapital am 31.12.2025 (100.000 DM) | 51.129,19 |